(03521) 4596159

Kurzzeitunterbringung von Säuglingen und Kleinkindern

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Freie Plätze

Kerstin Engfer
Pädagogische Leitung
Telefon: 03521 459 6160
Mobil: (0173) 2884396
Fax: (0351) 7957 0071
k.engfer@kjhv.de

Die Elternaktivierende Wohngruppe nach § 34 SGB VIII dient der befristeten Unterbringung von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren in Krisensituationen. Dabei wird gleichzeitig Krisenclearing mit intensiver Elternarbeit zur Einschätzung der Gefährdungslage des Kindes/der Kinder, ggf. auch aufsuchend im elterlichen Umfeld durchgeführt. Alle Eltern sollen an der Tagesstruktur der Wohngruppe teilnehmen; eine gemeinsame Aufnahme von Eltern und Kindern ist möglich. Die ressourcenorientierte Elternaktivierung in Form von intensiver Elternarbeit dient zur Klärung der Rückkehroptionen. Die Hilfe sollte einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.

Indikationen

  • Zusammenbruch der Alltagsbewältigung durch andauernde hohe emotionale Belastung und den Verlust des psychischen Gleichgewichtes
  • Überforderungsgefühle, die zu einer groben und unangemessenen Strenge oder einer ausgeprägten Überforderung und Hilflosigkeit im Erziehungsverhalten führen, da die erlernten Bewältigungsstrategien für bestimmte Konfliktsituationen nicht mehr ausreichen
  • Massive Partnerschaftskonflikte und häusliche Gewalt zwischen den Bezugspersonen
  • Extrembelastungen und erlebte traumatisierende Situationen (Gewalt und Missbrauch, plötzliche Schicksalsschläge wie Trennung, Tod, Unfall, Krankheit)
  • Fehlende Tagesstruktur und eingeschränkte elterliche Verantwortung aufgrund eines Mangel an Reife in der persönlichen Entwicklung oder Suchtmittelmissbrauch
  • Informations- und Kommunikationsdefizite sowie Mangel an individuellen, sozialen und familialen Ressourcen, die die Familie oder einzelne Familienmitglieder bei der Krisenbewältigung unterstützen könnten.

Aufgenommen werden Säuglinge und Kleinkinder von null bis sechs Jahren, deren Verbleib in ihren Familien aufgrund einer Gefährdungslage zunächst nicht möglich ist, und für die zurzeit keine befristete Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII oder familienanaloge Angebote nach § 34 SGB VIII zur Verfügung stehen. Gleichzeitig richtet sich die „Elternaktivierende Krisenwohngruppe“ auch an die Eltern dieser Kinder, bei denen zur Sicherung des Kindeswohls eine veränderte Lebens- bzw. Alltagssituation geschaffen werden muss.

Schutz und die Gefahrenabwehr für das Kind sowie die Sicherung seiner vitalen Grundbedürfnisse und eine emotional verlässliche Betreuung nach physischen oder psychischen Traumatisierungen ist der Auftrag. Ziel ist das Aufspüren und die Aktivierung der elterlichen und familialen Ressourcen, damit diese für eine Veränderung der familiären Situation im Hinblick auf das Kindeswohl so genutzt werden können, dass eine weitere Gefährdung ausgeschlossen wird und eine Rückkehr des Kindes in die Familie möglichst bald erfolgen kann. Sollte die Mitwirkung der Eltern nicht erfolgen oder nicht ausreichend sein, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten, ist es Ziel, eine für das Kind möglichst förderliche und optimale Perspektive zu erarbeiten.

Krisenclearing/Elternberatung

Das Krisenclearing soll dazu dienen, die Gefährdungslage für das Kind zu prüfen und die elterliche Kooperationsbereitschaft und Fähigkeit sowie ihre erzieherischen Kompetenzen, für sein Wohl zu sorgen, einzuschätzen. Hierzu wird auch der Eltern-Kind-Kontakt begleitet und die Interaktion zwischen Eltern und Kind gefördert. Dazu werden die Eltern in das tägliche Leben und die Tagesstruktur der Wohngruppe eingebunden: Sie wecken ihre Kinder und sind für die täglichen Alltagspflichten in ihrer Versorgung und Betreuung zuständig. Sie halten die Tagesstruktur mit Ess-, Spiel- und Ruhezeiten ihrer Kinder ein, sorgen mit dafür, dass ihre Kinder genügend Bewegung an frischer Luft haben und bringen sie abends ins Bett. Für die Elternarbeit gilt der Grundsatz, dass die Eltern als Experten für ihre Kinder angesehen und sie ermächtigt werden, für ihrer Kinder selbst verantwortlich zu sorgen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Tätig sind in der Gruppe fünf Erzieherinnen und Erzieher, von denen zwei Erzieher/-innen konstant im Tagesdienst arbeiten, um den Kindern eine feste Bezugsperson zu bieten sowie eine Hauswirtschaftskraft und eine Sozialpädagogin/-en, die/der das Clearing und die Elternberatung durchführt. Die Erzieher/innen und die/der Sozialpädagoge/-in sind fest angestellte, qualifizierte und berufserfahrene Fachkräfte, die durch regelmäßig stattfindende kollegiale Beratung, Fach- und Teamtreffen mit der fachlichen Leitung in ihrer Arbeit intensiv unterstützt und begleitet werden.

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Kerstin Engfer
Pädagogische Leitung
Telefon: 03521 459 6160
Mobil: (0173) 2884396
Fax: (0351) 7957 0071
k.engfer@kjhv.de

Die Elternaktivierende Wohngruppe nach § 34 SGB VIII dient der befristeten Unterbringung von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren in Krisensituationen. Dabei wird gleichzeitig Krisenclearing mit intensiver Elternarbeit zur Einschätzung der Gefährdungslage des Kindes/der Kinder, ggf. auch aufsuchend im elterlichen Umfeld durchgeführt. Alle Eltern sollen an der Tagesstruktur der Wohngruppe teilnehmen; eine gemeinsame Aufnahme von Eltern und Kindern ist möglich. Die ressourcenorientierte Elternaktivierung in Form von intensiver Elternarbeit dient zur Klärung der Rückkehroptionen. Die Hilfe sollte einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.

Indikationen

  • Zusammenbruch der Alltagsbewältigung durch andauernde hohe emotionale Belastung und den Verlust des psychischen Gleichgewichtes
  • Überforderungsgefühle, die zu einer groben und unangemessenen Strenge oder einer ausgeprägten Überforderung und Hilflosigkeit im Erziehungsverhalten führen, da die erlernten Bewältigungsstrategien für bestimmte Konfliktsituationen nicht mehr ausreichen
  • Massive Partnerschaftskonflikte und häusliche Gewalt zwischen den Bezugspersonen
  • Extrembelastungen und erlebte traumatisierende Situationen (Gewalt und Missbrauch, plötzliche Schicksalsschläge wie Trennung, Tod, Unfall, Krankheit)
  • Fehlende Tagesstruktur und eingeschränkte elterliche Verantwortung aufgrund eines Mangel an Reife in der persönlichen Entwicklung oder Suchtmittelmissbrauch
  • Informations- und Kommunikationsdefizite sowie Mangel an individuellen, sozialen und familialen Ressourcen, die die Familie oder einzelne Familienmitglieder bei der Krisenbewältigung unterstützen könnten.

Aufgenommen werden Säuglinge und Kleinkinder von null bis sechs Jahren, deren Verbleib in ihren Familien aufgrund einer Gefährdungslage zunächst nicht möglich ist, und für die zurzeit keine befristete Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII oder familienanaloge Angebote nach § 34 SGB VIII zur Verfügung stehen. Gleichzeitig richtet sich die „Elternaktivierende Krisenwohngruppe“ auch an die Eltern dieser Kinder, bei denen zur Sicherung des Kindeswohls eine veränderte Lebens- bzw. Alltagssituation geschaffen werden muss.

Schutz und die Gefahrenabwehr für das Kind sowie die Sicherung seiner vitalen Grundbedürfnisse und eine emotional verlässliche Betreuung nach physischen oder psychischen Traumatisierungen ist der Auftrag. Ziel ist das Aufspüren und die Aktivierung der elterlichen und familialen Ressourcen, damit diese für eine Veränderung der familiären Situation im Hinblick auf das Kindeswohl so genutzt werden können, dass eine weitere Gefährdung ausgeschlossen wird und eine Rückkehr des Kindes in die Familie möglichst bald erfolgen kann. Sollte die Mitwirkung der Eltern nicht erfolgen oder nicht ausreichend sein, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten, ist es Ziel, eine für das Kind möglichst förderliche und optimale Perspektive zu erarbeiten.

Krisenclearing/Elternberatung

Das Krisenclearing soll dazu dienen, die Gefährdungslage für das Kind zu prüfen und die elterliche Kooperationsbereitschaft und Fähigkeit sowie ihre erzieherischen Kompetenzen, für sein Wohl zu sorgen, einzuschätzen. Hierzu wird auch der Eltern-Kind-Kontakt begleitet und die Interaktion zwischen Eltern und Kind gefördert. Dazu werden die Eltern in das tägliche Leben und die Tagesstruktur der Wohngruppe eingebunden: Sie wecken ihre Kinder und sind für die täglichen Alltagspflichten in ihrer Versorgung und Betreuung zuständig. Sie halten die Tagesstruktur mit Ess-, Spiel- und Ruhezeiten ihrer Kinder ein, sorgen mit dafür, dass ihre Kinder genügend Bewegung an frischer Luft haben und bringen sie abends ins Bett. Für die Elternarbeit gilt der Grundsatz, dass die Eltern als Experten für ihre Kinder angesehen und sie ermächtigt werden, für ihrer Kinder selbst verantwortlich zu sorgen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Tätig sind in der Gruppe fünf Erzieherinnen und Erzieher, von denen zwei Erzieher/-innen konstant im Tagesdienst arbeiten, um den Kindern eine feste Bezugsperson zu bieten sowie eine Hauswirtschaftskraft und eine Sozialpädagogin/-en, die/der das Clearing und die Elternberatung durchführt. Die Erzieher/innen und die/der Sozialpädagoge/-in sind fest angestellte, qualifizierte und berufserfahrene Fachkräfte, die durch regelmäßig stattfindende kollegiale Beratung, Fach- und Teamtreffen mit der fachlichen Leitung in ihrer Arbeit intensiv unterstützt und begleitet werden.

Konzept

Die Inhalte der Leistung entsprechen der individuellen Hilfeplanung und sind mit der Familie pas-send zum Bedarf zu definieren. Immer mit dem Anspruch, so wenig Hilfe wie möglich und so viel Hilfe wie nötig anzubieten, erhalten Mütter/ Väter Unterstützung

  • in Pflege, Versorgung, Erziehung und Förderung des Kindes/der Kinder
  • in lebenspraktischen Bereichen, wie Selbstversorgung, Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Umgang mit Behörden, Alltagsgestaltung
  • bei der Stärkung der Erziehungsverantwortung und -fähigkeit
  • in Fragen der Persönlichkeitsentwicklung
  • bei der Klärung familiärer Konflikte
  • bei der Erschließung familiärer und sozialräumlicher Ressourcen
  • bei der schulischen/beruflichen Perspektivklärung
  • bei der Stärkung und (Weiter-) Entwicklung ihrer Elternrolle
  • beim Erkennen eigener und fremder (v.a. kindlicher) Bedürfnisse
  • bei der Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive
  • beim Finden von sinnvoller Freizeitgestaltung (alleine und gemeinsam mit Kind)

Die Kinder werden unterstützt, indem

  •  die Bindung zu Mutter/Vater gestärkt wird
  • ihre altersgerechte Entwicklung gefördert wird
  • die Sicherung ihrer vitalen und emotionalen Grundbedürfnisse gewährleistet wird
  • die regelmäßige Gesundheitsfürsorge sicher gestellt ist

Zielgruppe

Die Zielgruppe umfasst Mütter und/oder Väter mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren. Die Betreuung schließt ältere Geschwister mit ein, die ebenfalls mit aufgenommen werden können.

Der jeweils andere Elternteil oder eine weitere für das Kind wichtige Bezugsperson kann als Gast mit aufgenommen werden, um die familiären Beziehungen im Sinne des Kindeswohls zu nutzen und zu stärken. Weitere für das Kind wichtige Bezugspersonen werden ebenfalls an der Hilfe beteiligt, sofern die aufgenommenen Eltern dem zustimmen. Eine Aufnahme von werdenden Eltern ist möglich.

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