Mit der Leistung „Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder“ §19 SGB VIII erhalten Mütter und/ oder Väter Unterstützung bei der Pflege, Erziehung, Förderung und alltagspraktischen Versorgung ihres Kindes mit dem Ziel, selbständig und eigenständig mit ihrem Kind/ ihren Kindern zusammen zu leben.
Die Betreuung erfolgt von außen durch die Begleitung der Mutter/ des Vaters und des Kindes in ihrem eigenverantwortlichen Lebensbereich. Der Träger stellt der Familie für den Hilfezeitraum Wohnraum zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Konzept und Zielgruppe.
(0351) 7957 0070
Mo – Fr 9:00-17:00 Uhr
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Die Inhalte der Leistung entsprechen der individuellen Hilfeplanung und sind mit der Familie pas-send zum Bedarf zu definieren. Immer mit dem Anspruch, so wenig Hilfe wie möglich und so viel Hilfe wie nötig anzubieten, erhalten Mütter/ Väter Unterstützung
Die Kinder werden unterstützt, indem
Die Zielgruppe umfasst Mütter und/oder Väter mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren. Die Betreuung schließt ältere Geschwister mit ein, die ebenfalls mit aufgenommen werden können.
Der jeweils andere Elternteil oder eine weitere für das Kind wichtige Bezugsperson kann als Gast mit aufgenommen werden, um die familiären Beziehungen im Sinne des Kindeswohls zu nutzen und zu stärken. Weitere für das Kind wichtige Bezugspersonen werden ebenfalls an der Hilfe beteiligt, sofern die aufgenommenen Eltern dem zustimmen. Eine Aufnahme von werdenden Eltern ist möglich.