(03521) 4596159

KJHV Sachsen

Marktgasse 15, 01662 Meißen, Tel.: 03521 4596159

Unsere Hilfsangebote

Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter gemäß § 19 SGB VIII als Individualangebot / Betreutes Einzelwohnen (MuKi BEW)
§19 SGB VIII
Familien, Kinder
Elternaktivierende Kurzzeitunterbringung
§27 in Verbindung mit §34 SGB VIII
Familien, Kinder
Mutter-Vater-Kind
§19 SGB VIII
Familien, Kinder

Ansprechpartner:innen

Elke Wiesenthal
Geschäftsführung
Tel.: 035214596156
e.wiesenthal@kjhv.de
Sachsen
Kerstin Engfer
Pädagogische Leitung
Tel.: 03521 459 6160
k.engfer@kjhv.de
Sachsen
Jenny Herberg
Sachbearbeitung

Konzept

Die Inhalte der Leistung entsprechen der individuellen Hilfeplanung und sind mit der Familie pas-send zum Bedarf zu definieren. Immer mit dem Anspruch, so wenig Hilfe wie möglich und so viel Hilfe wie nötig anzubieten, erhalten Mütter/ Väter Unterstützung

  • in Pflege, Versorgung, Erziehung und Förderung des Kindes/der Kinder
  • in lebenspraktischen Bereichen, wie Selbstversorgung, Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Umgang mit Behörden, Alltagsgestaltung
  • bei der Stärkung der Erziehungsverantwortung und -fähigkeit
  • in Fragen der Persönlichkeitsentwicklung
  • bei der Klärung familiärer Konflikte
  • bei der Erschließung familiärer und sozialräumlicher Ressourcen
  • bei der schulischen/beruflichen Perspektivklärung
  • bei der Stärkung und (Weiter-) Entwicklung ihrer Elternrolle
  • beim Erkennen eigener und fremder (v.a. kindlicher) Bedürfnisse
  • bei der Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive
  • beim Finden von sinnvoller Freizeitgestaltung (alleine und gemeinsam mit Kind)

Die Kinder werden unterstützt, indem

  •  die Bindung zu Mutter/Vater gestärkt wird
  • ihre altersgerechte Entwicklung gefördert wird
  • die Sicherung ihrer vitalen und emotionalen Grundbedürfnisse gewährleistet wird
  • die regelmäßige Gesundheitsfürsorge sicher gestellt ist

Zielgruppe

Die Zielgruppe umfasst Mütter und/oder Väter mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren. Die Betreuung schließt ältere Geschwister mit ein, die ebenfalls mit aufgenommen werden können.

Der jeweils andere Elternteil oder eine weitere für das Kind wichtige Bezugsperson kann als Gast mit aufgenommen werden, um die familiären Beziehungen im Sinne des Kindeswohls zu nutzen und zu stärken. Weitere für das Kind wichtige Bezugspersonen werden ebenfalls an der Hilfe beteiligt, sofern die aufgenommenen Eltern dem zustimmen. Eine Aufnahme von werdenden Eltern ist möglich.

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