Die Elternaktivierende Wohngruppe nach § 34 SGB VIII dient der befristeten Unterbringung von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren in Krisensituationen. Dabei wird gleichzeitig Krisenclearing mit intensiver Elternarbeit zur Einschätzung der Gefährdungslage des Kindes/der Kinder, ggf. auch aufsuchend im elterlichen Umfeld durchgeführt.
Alle Eltern sollen an der Tagesstruktur der Wohngruppe teilnehmen; eine gemeinsame Aufnahme von Eltern und Kindern ist möglich. Die ressourcenorientierte Elternaktivierung in Form von intensiver Elternarbeit dient zur Klärung der Rückkehroptionen. Die Hilfe sollte einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.

Die Inhalte der Leistung entsprechen der individuellen Hilfeplanung und sind mit der Familie pas-send zum Bedarf zu definieren. Immer mit dem Anspruch, so wenig Hilfe wie möglich und so viel Hilfe wie nötig anzubieten, erhalten Mütter/ Väter Unterstützung
Die Kinder werden unterstützt, indem
Die Zielgruppe umfasst Mütter und/oder Väter mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren. Die Betreuung schließt ältere Geschwister mit ein, die ebenfalls mit aufgenommen werden können.
Der jeweils andere Elternteil oder eine weitere für das Kind wichtige Bezugsperson kann als Gast mit aufgenommen werden, um die familiären Beziehungen im Sinne des Kindeswohls zu nutzen und zu stärken. Weitere für das Kind wichtige Bezugspersonen werden ebenfalls an der Hilfe beteiligt, sofern die aufgenommenen Eltern dem zustimmen. Eine Aufnahme von werdenden Eltern ist möglich.